Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: 2. November 2026

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und Jan-Dirk Königshausen, zynno.host (Impressum), als Auftragsverarbeiter, soweit der Kunde auf den Systemen des Auftragsverarbeiters personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Kunden oder Besucher seiner Website). Sie wird Bestandteil des Vertrags mit der Annahme der Nutzungsbedingungen. Verarbeitet der Kunde ausschließlich Daten für persönliche oder familiäre Zwecke, ist sie nicht erforderlich.

1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

2. Pflichten des Auftragsverarbeiters

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch bei Übermittlungen in Drittländer, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats zu anderer Verarbeitung verpflichtet. Er teilt dem Kunden in diesem Fall die rechtlichen Anforderungen vorab mit, soweit zulässig. Die Nutzung der Funktionen des Kundenbereichs gilt als Weisung.
  2. Er verpflichtet zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit.
  3. Er trifft die in der Anlage beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO).
  4. Er unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen bei der Beantwortung von Betroffenenanfragen, bei der Sicherheit der Verarbeitung, bei Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
  5. Er meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse.
  6. Nach Vertragsende löscht er die Daten oder gibt sie auf Wunsch zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht (siehe Nutzungsbedingungen, Abschnitt 9).
  7. Er stellt dem Kunden die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und ermöglicht Überprüfungen durch den Kunden nach vorheriger Anmeldung. Der Aufwand ist angemessen zu vergüten, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  8. Er weist den Kunden darauf hin, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen Datenschutzrecht verstößt.

3. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Eingesetzt wird derzeit ein Rechenzentrumsbetreiber in Deutschland für den Betrieb der Server. Die aktuelle Angabe wird dem Kunden auf Anfrage an abuse@zynno.de mitgeteilt. Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Änderung per E-Mail. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; in diesem Fall kann jede Seite den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Mit Unterauftragsverarbeitern werden Verträge geschlossen, die dem Schutzniveau dieser Vereinbarung entsprechen.

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Er erfüllt seine Informations- und Meldepflichten gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden und teilt dem Auftragsverarbeiter Fehler oder Unregelmäßigkeiten mit.

5. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Art. 82 DSGVO. Die Haftungsbeschränkungen der Nutzungsbedingungen gelten im Innenverhältnis im gesetzlich zulässigen Rahmen.

Anlage – Technische und organisatorische Maßnahmen

Zutritts- und Zugangskontrolle

Zugriffs- und Trennungskontrolle

Weitergabekontrolle

Integrität, Verfügbarkeit, Wiederherstellbarkeit

Auftragskontrolle und Organisation